sonstige - DIE FAHRSCHULE

DIE FAHRSCHULE
...einfach besser
Christoph Scholl
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sonstige

Führerscheinklassen > Traktoren und Mofa
Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
  • Motorisierte  Krankenfahrstühle, einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch  körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit
  • Elektroantrieb,
  • einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer,
  • einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg,
  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und
  • einer Breite über alles von maximal 110 cm.
  • Für ältere motorisierte Krankenfahrstühle mit mehr als 10 km/h gibt es Übergangsbestimmungen und Sonderregelungen (Prüfbescheinigungspflicht).
  • Zugmaschinen,  die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder  forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende  Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer  durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
  • Weil Erfolg kein Zufall ist
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