Prüfungsrichtlinie - DIE FAHRSCHULE

DIE FAHRSCHULE
...einfach besser
Christoph Scholl
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Prüfungsrichtlinie

Prüfungen
Und so liest sich der offizielle Teil:
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.
Alle vom Fahrzeughersteller lieferbaren Ausstattungen und Systeme sind grundsätzlich unter Berücksichtigung der Anlage 12 zugelassen. Dies gilt auch für den nachträglichen Einbau gleicher oder ähnlicher Produkte  (Anlage 7 Nr. 2.2.17 Satz 2 FeV).
Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen verwendet werden (Anlage 7 Nr. 2.4 FeV).

Die Prüfungsdauer und die reine Fahrzeit betragen mindestens x Minuten (je Klasse unterschiedlich), sofern der Bewerber nicht schon vorher gezeigt hat, dass er den Anforderungen der Prüfung nicht gewachsen ist.
Vor Beginn der Prüfungsfahrt ist dem Bewerber zu erläutern, wie Anweisungen  gegeben werden. Der Prüfer gibt die Fahrtstrecke an; erklärt sich der Bewerber als ortskundig, so können ihm mit seinem Einverständnis auch  Fahrtziele vorgegeben werden. Im übrigen kann der Prüfer Hinweise zum erwarteten Fahrverhalten geben, z.B. hinsichtlich der Geschwindigkeit.
Besonders schmale Straßen ohne Verkehrsbedeutung innerhalb geschlossener Ortschaften sollen nur befahren werden, um die Geschwindigkeitsanpassung und das Raumschätzungsvermögen zu beurteilen.
Bei Prüfstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften kann dem Bewerber aufgegeben werden, nach Wegweisern zu fahren. Dies ist auch innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig, wenn dadurch die Richtungsangabe erleichtert wird.
Der Prüfer soll der psychischen Belastung des Bewerbers Rechnung tragen; deshalb ist es z.B. unangebracht, dem Bewerber während der Fahrt Fehler vorzuhalten oder nach der Bedeutung von Verkehrszeichen zu fragen.

Bewertung der Prüfung
Vorschriften sind nicht kleinlich auszulegen; auch gute Leistungen sind zu berücksichtigen.
Für die Durchführung der praktischen Prüfung sind
a) die fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt, die Grundfahraufgaben und die Prüfungsfahrt
b) die Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten und
c) das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
jeweils getrennte Prüfungsteile, die jeweils getrennt voneinander bewertet werden. Bereits bestandene Prüfungsteile sind nicht zu wiederholen.

Für die Bewertung der Prüfungsfahrt sind folgende Grundsätze zu beachten:
Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
• Gefährdung oder Schädigung
• Grobe Missachtung der Vorfahrt- und Vorrangregelung
• Nichtbeachten von „Rot“ bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
• Nichtbeachten der Vorschriftzeichen -STOP-Schild,
– Verkehrsverbote ohne Zusatzschild, wie z.B. „Anlieger frei“,
– Verbot der Einfahrt,
• Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
• Verstoß gegen das Überholverbot
• Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
• Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs
• Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
• Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen.

5.17.2.2 Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den in 5.17.2.1 genannten  Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen  Fehlern führen, wie z.B.:
• Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
• Nichtangepasste Geschwindigkeit
• Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit aber nicht mehr  als 20 km/h
• Fehlerhaftes Abstandhalten
• Unterlassene Bremsbereitschaft
• Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
• Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter 5.17.2.1 genannten Situationen
• Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
• Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
• Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
• Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme
• Fehler bei der Fahrzeugbedienung
• Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.
5.18 Verhalten des Fahrlehrers
Versucht der Fahrlehrer den Prüfer zu täuschen oder macht das Verhalten des Fahrlehrers die Beurteilung des Bewerbers bei der Prüfungsfahrt unmöglich, ist diese mit dem Ergebnis „nicht bestanden“ zu  beenden.
5.19 Vorzeitige Beendigung der Prüfungsfahrt
Die Prüfungsfahrt soll beendet werden, sobald sich herausstellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Prüfung nicht gerecht wird.


Und nun könnt ihr euch als letzte Prüfungsvorbereitung auf die nachfolgendenen Punkte selbst überprüfen:

1.2.8.3 Lenkradhaltung
Auf eine korrekte Lenkradhaltung während der Prüfungsfahrt ist zu achten.

1.3.8.4 Verhalten beim Anfahren
Vor und beim Anfahren ist insbesondere der rückwärtige Verkehr sorgfältig zu beobachten. Mit Fahrzeugen der Klasse B soll in der Ebene der 1. Gang nur zum Anfahren benutzt und i.d.R. nach etwa einer Fahrzeuglänge in den 2. Gang geschaltet werden

1.3.8.5 Gangwechsel
Auf rechtzeitigen Gangwechsel ist zu achten. Der Bewerber soll frühestmöglich den nächsthöheren Gang wählen und bei Fahrzeugen der Klasse B, abhängig vom Fahrzeugtyp, bis 50 km/h in der Regel mindestens die ersten vier Gänge verwenden, auch weitere Gänge sollen frühestmöglich benutzt werden. Die Angaben in den Bedienungsanleitungen sind zu berücksichtigen.

1.3.8.6 Steigung und Gefällstrecken
Der Bewerber soll zeigen, dass er die richtige Handhabung des Fahrzeugs in Steigungen und Gefällstrecken beherrscht, insbesondere das Anfahren in einer Steigung (bis ca. 10 %) mit abgestimmter Bedienung von Gas, Kupplung und Bremsen. Das Nichtbenutzen der Feststellbremse gilt nicht als Fehler, sofern das Fahrzeug nicht wesentlich zurückrollt.

1.3.8.7 Automatische Kraftübertragung
Der Bewerber muss mit den Besonderheiten einer automatischen Kraftübertragung (bei Fahrzeugen ohne Kupplungspedal bzw. bei Fahrzeugen der Klasse A, A1 und A2 ohne Kupplungshebel) vertraut sein.

1.3.8.8 Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
Der Bewerber muss während der Fahrt auch den nachfolgenden Verkehr über die Rückspiegel beobachten sowie Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren. Durch die Fahrzeugbedienung sowie durch die Anweisung des aaSoP darf er sich nicht ablenken lassen.

1.3.8.9 Fahrgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit ist an die jeweilige Verkehrslage anzupassen.
Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig. Auch bei der Anpassung an den Verkehrsfluss darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Kurzfristige unwesentliche Überschreitungen sind nicht zu beanstanden.
Beim Beschleunigen sind unnötig hohe Motordrehzahlen zu vermeiden.

1.3.8.10 Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug
Der Bewerber muss den notwendigen Sicherheitsabstand vom vorausfahrenden Fahrzeug bei allen Geschwindigkeiten einhalten.

1.3.8.11 Überholen und Vorbeifahren

1.3.8.11.1 Überholen
Das Überholen ist nach Möglichkeit zu prüfen. Beim Überholen ist auf Folgendes zu achten:
- Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens bis zum Sicherheitsabstand
- Beobachten des Verkehrsraums vor dem vorausfahrenden Fahrzeug
- Beobachten nach rückwärts unter Benutzung der Rückspiegel und gegebenenfalls durch einen Blick zur Überprüfung des „Toten Winkels"
- Betätigen des Blinkers vor dem Ausscheren
- ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenverkehrs
- Zügiges Überholen mit ausreichendem Seitenabstand
- Betätigen des Blinkers vor dem Wiedereinscheren
- Einordnen ohne Behinderung des Überholten

1.3.8.11.2 Überholt werden
Beim Überholt werden darf die Geschwindigkeit nicht erhöht werden.

1.3.8.11.3 Vorbeifahren
An parkenden und haltenden Fahrzeugen sowie an Hindernissen ist mit ausreichenden Abständen bei angemessener Geschwindigkeit und genügend Verkehrsbeobachtung ggf. unter Benutzung des Blinkers vorbeizufahren

1.3.8.12 Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen
Es ist auf folgendes zu achten:
- Sorgfältige Beobachtung des Verkehrs
- Rechtzeitiges Anpassen der Geschwindigkeit
- Rechtzeitige Bremsbereitschaft
- Ausreichend große Lücken sollen genutzt werden. Unnötiges Zögern ist zu vermeiden
- Einfahren in Vorfahrtstraßen ohne wesentliche Behinderung
- Bei vorhersehbarem längeren Halt soll der Motor abgestellt werden.

1.3.8.13 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
Beim Abbiegen nach links und beim Wechsel des Fahrstreifens nach links sind der Innen- und der linke Außenspiegel zu benutzen. Beim Abbiegen nach rechts und dem Wechsel des Fahrstreifens nach rechts sind der Innenspiegel und der rechte Außenspiegel zu benutzen. Nach ausreichender Verkehrsbeobachtung ist rechtzeitig zu blinken.
Soweit erforderlich ist in bestimmten Verkehrssituationen (z.B. beim Abbiegen, wenn Radwege oder Gleisanlagen vorhanden sind oder beim Fahrstreifenwechsel) eine zusätzliche Beobachtung des Verkehrs insbesondere der Überprüfung des „Toten Winkels" durchzuführen.
Vor dem Abbiegen sind der entgegenkommende und der nachfolgende Verkehrs sowie der Querverkehr zu beobachten. Zu achten ist auf rechtzeitiges und klar erkennbares Einordnen auch in Einbahnstraße ggf. unter Beachtung des Fahrradgegenverkehrs.
Beim Abbiegen ist auf langsamere Verkehrsteilnehmer (z. B. Radfahrer) zu achten. Beim Abbiegen darf das Fahrzeug nicht unnötig weit auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs geraten. Unnötiges Ausholen ist zu beanstanden. Unnötige Fahrstreifenwechsel sind zu vermeiden.

1.3.8.14 Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen

1.3.8.14.1 Verhalten gegenüber Fußgängern
Der Bewerber darf sich Fußgängern auf der Fahrbahn nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Seitenabstand nähern dass sie beim Überqueren der Straße das Gefühl der Sicherheit behalten.
Auf richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen ist besonders zu achten.

1.3.8.14.2 Verhalten an Straßenbahn- und Bushaltestellen
Der Bewerber darf an Straßenbahnen und Linien- bzw. Schulbussen die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeifahren. Auf vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, Überholverbote bei Annäherung an die Haltestelle und das richtige Verhalten gegenüber Omnibussen, die von der Haltestelle losfahren wollen, ist besonders zu achten.

1.3.8.15 Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
Die außerorts gestellten Anforderungen sind:
- Vorausschauendes Fahren
- Richtige Fahrbahnbenutzung
- Fahren aus mit höheren Geschwindigkeiten


1.3.8.15.1 Vorausschauendes Fahren
Beobachten des Verkehrsraums und der Fahrbahnränder
- Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls durch Überprüfung des "Toten Winkels"
- Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung
- Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, andere Verkehrsteilnehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse
- Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer
- Deutliches Fahren z.B. rechtzeitig
  • Geschwindigkeit anpassen
  • Blinken
  • Einordnen
- Richtiges Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z.B. Nässe, Laub, Rollsplitt)
- Angepasste Geschwindigkeit und zweckmäßige Gangwahl in Steigungen und Gefällen
- Fahren nach Vorwegweisern und Wegweisern
- Vor einem absehbaren Anhalten z. B. an einer Kreuzungen oder vor einer roten Ampel, ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen
- Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermeiden

1.3.8.15.2 Richtige Fahrbahnbenutzung
- Beachten des Rechtsfahrgebots
- Einhalten eines ausreichenden Abstandes zum Fahrbahnrand
- Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens
- Ausnutzen von Ein- und Ausfädelungsstreifens
- Richtiger Fahrstreifenwechsel


1.3.8.15.3 Fahren mit höheren Geschwindigkeiten
- Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit Sicht-, Verkehrs-, Straßen- und Witterungsverhältnisse es zulassen, jedoch höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit
- Anpassen an Fahrbahnverlauf und -beschaffenheit (z.B. Kurven, Wechsel des Fahrbahnbelags)
- Nicht ohne triftigen Grund langsam fahren
- Abstand halten
- Ausnutzen von Überholmöglichkeiten

1.3.8.16 Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt
Am Ende der Prüfungsfahrt ist das Fahrzeug/ die Fahrzeugkombination verkehrsgerecht abzustellen um ggf. sicher be- oder entladen zu können bzw. Personen sicher ein- oder aussteigen zu lassen.
Es ist auf folgendes zu achten:
- Sicherung gegen Wegrollen durch Einlegen eines Ganges und/oder Betätigung der Feststellbremse (doppelte Sicherung beim Abstellen in Steigungen/Gefälle),
- Bei Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1) Sicherung gegen Wegrollen entsprechend der Empfehlung des Herstellers (Betriebsanleitung)
- Sicherung gegen unbefugte Benutzung
- Beobachtung des Verkehrs vor und beim Öffnen der Tür
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