Problem und Lösung
Berufskraftfahrer
Die Situation
- nach dem Berufskraftfahrer-Oualifikationsgesetz (Rechtsstand: 30.06.2017) dürfen nur „qualifizierte" Kraftfahrer eingesetzt werden
- nach § 3 dieses Gesetzes gibt es eine Besitzstandsregelung die vorsieht, dass die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation für Inhaber der Klassen C 1, C1E, C und CE, D1, D1E, D oder DE nicht mehr erforderlich ist.
- eine Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) ist allerdings obligatorisch
- die Bußgeldandrohung von 5000 € bis 20.000 € ist mehr als deftig
- die BAG hat aufgerüstet und wartet auf euch
- nach § 3 dieses Gesetzes gibt es eine Besitzstandsregelung die vorsieht, dass die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation für Inhaber der Klassen C 1, C1E, C und CE, D1, D1E, D oder DE nicht mehr erforderlich ist.
- eine Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) ist allerdings obligatorisch
- die Bußgeldandrohung von 5000 € bis 20.000 € ist mehr als deftig
- die BAG hat aufgerüstet und wartet auf euch
Das Problem
- die Weiterbildung muss 35 Stunden in 5 Jahren betragen, also 7 Stunden pro Jahr (ein Modul)
- die Weiterbildung sollte besten Falls nicht erst unmittelbar vor dem Ablauftermin absolviert werden, besser 1 Modul/Jahr
- die Kraftfahrer müssen zusätzlich verwaltet werden
- die Kraftfahrer stehen nicht immer zur Verfügung
- der Unternehmer ist nicht immer auf dem neuesten Rechtsstand aber „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
- die Weiterbildung sollte besten Falls nicht erst unmittelbar vor dem Ablauftermin absolviert werden, besser 1 Modul/Jahr
- die Kraftfahrer müssen zusätzlich verwaltet werden
- die Kraftfahrer stehen nicht immer zur Verfügung
- der Unternehmer ist nicht immer auf dem neuesten Rechtsstand aber „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Die Lösung
- wir verwalten die Fahrer bezüglich ihrer gesetzlichen Weiterbildungspflicht
- wir sind immer auf dem neuesten Rechtsstand und können rechtzeitig und schnell auf Änderungen reagieren
- wir können zu jeder Zeit an jedem Ort eine Weiterbildung durchführen also sowohl in unseren Räumen als auch in geeigneten Firmenräumen
- bei rechtzeitiger Planung können Betriebseigenheiten (Art der Fahrzeuge, Häufung von Schäden etc) in die Weiterbildung integriert werden
- wir sind immer auf dem neuesten Rechtsstand und können rechtzeitig und schnell auf Änderungen reagieren
- wir können zu jeder Zeit an jedem Ort eine Weiterbildung durchführen also sowohl in unseren Räumen als auch in geeigneten Firmenräumen
- bei rechtzeitiger Planung können Betriebseigenheiten (Art der Fahrzeuge, Häufung von Schäden etc) in die Weiterbildung integriert werden
Die Kosten
- können erst dann schlussendlich kalkuliert werden, wenn die Anzahl der Teilnehmer fest steht (je mehr umso besser und flexibler) zur Planungssicherheit aber am besten Vorverträge abschließen.
Da wir weder große Glaspaläste abschreiben, noch einen großen Verwaltungsapparat finanzieren müssen, können wir immer günstiger und flexibler anbieten als die großen Institutionen. Bitte einfach anfragen.
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