Irrtümer
Prüfungen
Vermutlich habt ihr schon unheimlich viel über die Ausbildung und vermutlich ebenso viel über die Prüfung gehört!
Bestimmt war da alles Mögliche dabei, Kurioses, Witziges, Boshaftes und vieles mehr. Vermutlich auch ganz viele „Unglaublichkeiten“.
Von Prüfern, die den Prüflingen Fallen gestellt haben sollen, von Hilfen des Fahrlehrers sowohl beim Einparken als auch am Stop-Schild.
Hierzu siehe Punkt 5.18 der Prüfungsrichtlinie.
Viele „Freunde“ erzählen euch von frührer und dass sie ja nur 4 Fahrstunden gehabt haben. Aber seien wir doch einmal ehrlich. Entweder ist das eine ausgeprägte Form von Selbstverherrlichung oder schlicht eine Lüge oder im schlimmsten Fall sogar wahr, was man dann aber auch an deren Fahrstil am besten beobachten kann. Eine Prüfung nach heutigen Maßstäben würden sie jedenfalls gründlich vermasseln.
Das meiste davon könnt ihr also getrost vergessen!
Um allen Spekulationen vorzubeugen, geben wir euch einmal einen Überblick über die verbindlichen Rechtsgrundlagen dazu.
Als Quelle dient hier die Fahrschülerausbildungsordnung und die Fahrerlaubnisverordnung.
Um allen Spekulationen vorzubeugen, geben wir euch einmal einen Überblick über die verbindlichen Rechtsgrundlagen dazu.
Als Quelle dient hier die Fahrschülerausbildungsordnung und die Fahrerlaubnisverordnung.
Die Prüfung ist in der Fahrerlaubnisverordnung für alle verbindlich geregelt, was den Vorteil hat, dass jeder genau weiß, woran er oder sie ist. Man kann ja über Vorschriften und Paragraphen denken wie man will, in diesem Fall hat es aber einen Vorteil für alle Beteiligten. Niemand würde also wegen seiner Nase, seiner Herkunft oder einer Quote durchfallen können, wenn er/sie den unten genannten Anforderungen entspricht!
Unser Angebot an euch lautet:
Ihr und euer Fahrlehrer bestimmen, wann ihr die Prüfungen ablegt und ihr orientiert euch dabei an diesen Richtlinien: